Allgemeine Geschäftsbedingungen Dogprofessionals GmbH/ Hundezentrum Obersee

Allgemein:

Die Dogprofessionals GmbH verpflichtet sich, die Hunde artgerecht zu behandeln, und ihren Bedürfnissen höchste Beachtung zu schenken. Ketten- und Würgehalsbänder lehnen wir strikt ab und behalten uns vor, während der Betreuungszeit dem Hund ein anderes, tiergerechteres Halsband / Geschirr anzuziehen. Sollte dies der Hundehalter nicht wünschen, ist eine Betreuung nicht möglich. Verboten ist die Arbeit mit: Wasserspritzflaschen, Wurfketten, Wurfschellen, Würgehalsbänder, Würgevorrichtung, Geschirre mit die Zusammenziehen, Anti Bell Halsbänder, alle Hilfsmittel die dem Hund physisch wie psychisch Schaden könnten.  Verboten sind folgende Handlungen: schlagen und treten des Hundes, Flackentritte, Alphawurf, Runterdrücken des Hundes.

Im Falle einer Zuwiderhandlung wird der Kursteilnehmer umgehend aus dem Kurs entlassen ohne dass die Kurs, Abo oder Blockgebühr zurückerstattet wird.

Leistung:
Die Leistung der jeweiligen Hundestunden sind im Leistungsbeschreib verzeichnet. Dogprofessionals GmbH zahlt keine Kursgebühren zurück falls die Leistungen nicht den Vorstellungen der Teilnehmer entsprechen. Wurde im Sinne von Dogprofessionals GmbH die Leistung im Kurs nicht erfüllt gilt es nach Absprache zu handeln.

Garantie:
Eine Garantie kann nicht gewährleistet werden da der Erfolg vom Kursteilnehmer abhängt. Das bestehen einer Prüfung wird ebenfalls nicht garantiert.

Haftung:
Übernimmt keinerlei Haftung für Sachschäden an jeglichen Objekten, und Bissverletzungen an Tier oder Mensch vor, während und nach den Lektionen, die von Teilnehmerhunden verursacht worden sind. Jeder Halter/Kursteilnehmer haftet für seinen eigenen Hund.

Impfung/Chip/Bewilligung/Gesundheit
Alle Hunde müssen geimpft und gechipt sein. Ein Impfausweis sowie die Bewilligung bei Listenhunden sind auf Anfrage vorzuweisen.
Auskunftspflicht des Hundehalters
 über allfällige Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten oder Parasiten muss zwingend und umfassend informiert werden. Für Schäden, die durch Verschweigen derselben entstehen, haftet der Hundehalter. Hunde die Schmerzen haben, an Verdauungsprobleme leiden oder trächtig sind sind nicht zum Unterricht zugelassen. Bei Einschleppen von Krankheit durch fehlende Behandlung haftet der Hundehalter.

Bezahlung
Alle Dienstleistungen sind im Voraus und in bar zu bezahlen. Ausgenommen sind individuelle, Vereinbarungen über die Vorauszahlung per Einzahlungsschein.

Anmeldung:
Alle Anmeldungen in schriftlicher und mündlicher Form sind rechtskräftig.

Einzelzahlung in Gruppenlektionen:
Die Einzelzahlung sichert dem Teilnehmer den Platz in der bezahlten Lektion. Es werden keine Plätze reserviert für Teilnehmer ohne Abonnement.

10er Abos ( Welpen/Junghundekurse)
10er Abos sind in der Regel auf 10 aufeinanderfolgende Trainings zu gebrauchen und nach dem ersten Training 4 Monate gültig. Geltende Abmeldung: Die generelle Abmeldefrist beläuft sich auf 24 Stunden vor Lektionbeginn. Wir diese Frist nicht eingehalten ist der Kunde zahlungspflichtig, auch bei nichterscheinen im Unterricht.

3 Monats Abos/ Block (alle Beschäftigungskurse)
Das Abo beinhaltet 12 Trainings in 12 Wochen ( 3 Monate). Abmeldefrist ist 24h im voraus und dies rein zu Planungszwecken. Versäumte Trainings werden weder Gutgeschrieben noch in den nächsten Block integriert. Die Anmeldung in einen Block gilt schriftlich so wie mündlich. Da die Blocks jeweils mit nur 4 Teilnehmern belegt ist kann man sich nicht mehr abmelden (auch bei nicht erscheinen wird der Betrag in Rechnung gestellt)

Die Blockgebühr wird 1 Monat vor Blockbeginn beglichen

Allgemeines Widerrufsrecht

Wird eine Dienstleistung gebucht (ob schriftlich oder mündlich), so hat der Kunde ein Widerrufsrecht von 5 Tagen.

Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen können nicht mitgenommen werden. Wurde die Läufigkeit vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und uns gemeldet, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung.

Futter
Hundefutter muss vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden (Verträglichkeit).

Tierärztliche Behandlung
Ist eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit notwendig, ist der Tierhalter verpflichtet, die vollumfänglichen Kosten dafür zu übernehmen.

Abmeldepflicht:
Abmeldungen für eine Gruppenstunde (24h), Einzellektionen(48h) Verhaltenskonsulationen Hausbesuch (48 Tage im voraus) oder ein Seminar/Speziallektionen ( 30Tage) durch schriftliche Form  sind verbindlich. Bei zu später oder gar keine Abmeldung wird die Grundtaxe und bei Rechnung die Grundtaxe und eine Verarbeitungsgebühr verrechnet. Wir behalten es uns vor die Lektionen wegen schlechten Wetterbedingungen abzusagen ohne dass wir Ersatztermine organisieren müssen.

Stornieren eines bereits bezahlen und genutzten Abos oder Block:
Wird ein Block oder ein Abo bezahlt kann das Rest-Guthaben nicht zurück gezahlt werden. Dies gilt auch bei Todesfall oder der Abgabe des Hundes.

Wird ein Abo und oder Block bezahlt und nicht genutzt wird kein Geld zurück erstattet.

Ausstellen der Leistungsnachweise:
Nach dem absolvieren der 20. Lektion in Welpen, Junghunde und Erziehungskurse (oder Einzelkonsultationen) wird ein Leistungsnachweis ausgestellt. Dieser bewertet das Trainingslevel des Teams, plus die Umsetzung-Fähigkeit des Halters.

  • Die 20 Lektionen müssen ohne längeren Unterbruch (maximal 1 Monat) absolviert werden

  • Kann (je nach Gemeinde und Kanton) als Leistungsnachweis gewertet werden

  • Bezeugt den Besuch einer BLV anerkannten Hundeschule

Platzregeln/Hallenregeln
Parkieren auf den benachbarten Gelände und auf den Landwirtschaftlichen Wiesen ist verboten. Im Schaukasten am Haus hat es einen Parkierplan.

  • Versäubern vor dem Platztor (Metalltor) ist verboten

  • Versäubern in der Halle ist verboten ( Entschädigung: 2 CHF/ Urin 3 CHF Kot)

  • Markieren an Trainingsuntensilien ist verboten ( 2 CHF Entschädigung pro mal)

  • Die Hunde warten im Auto solange keine Ausbildungsperson auf dem Platz ist

  • Zum versäubern kann die Kiesstrasse hinter dem Haus genutzt werden

  • Wenn andere Hunde auf dem Platz sind (andere Gruppe oder Betreuungshunde) wird gewünscht den eigenen Hund im Auto warten zu lassen oder die Wartezeit mit einem Spaziergang hinter dem Haus zu überbrücken

  • Das hölzerne Gartentor wird nur von Ausbildungspersonen geöffnet. Das Betreten des Grundstücks ist ansonsten verboten

  • Ungesicherte Hunde welche Jagd auf unsere Hoftiere (Ziegen, Schafe, Katzen und Hühner)machen werden umgehend vom Hundeschulbetrieb ausgeschlossen.

Meldepflicht bei Veterinäramt
Zeigt ein Hund gesteigertes Aggressionsverhalten, oder andere Verhalten die unangemessen oder sogar gefährlich für die Umwelt sein können. Sich der Besitzer aber uneinsichtig zeigt oder nicht kümmert, obliegt es meiner Pflicht dem zuständigen Veterinäramt eine Meldung zu machen.

Über jedes Hund- Halter Team gibt es eine Akte worin auffällige Verhalten festgehalten werden würden. Die Akten obliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte preisgegeben.

Rechtssitz: Altendorf SZ